Kann ich mir die
Kosten für einen Rechtsanwalt sparen?
In der Praxis ergeben sich
viele Überschneidungen aus technischer und juristischer
Sicht.
Auf die
Einschaltung von juristischem Rechtsbeistand kann nur dann
verzichtet werden, wenn es im Streitfall im Wesentlichen
um
technische Fragen, wie z.B. Art und Qualität der Ausführung,
Beurteilung von Mängeln, Höhe der Rechnungen etc. geht.
Typische Fragen, die ich
Ihnen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (öbuv
SV) beantworten kann, sind:
" Ist die ausgeführte
Leistung mängelfrei?"
" Wenn nein, welche
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung sind erforderlich?"
" Wenn nein, wie hoch
sind die Kosten der Mängelbeseitigung?"
" Entspricht die
Rechnung ortsüblichen Preisen?"
Während ein öbuv SV
früher, zumindestens theoretisch, keine juristischen Fragen
beant- worten durfte, ist dies mit der Einführung des neuen
Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) aus dem Jahr 2008 unter
bestimmten Umständen als Nebenleistung erlaubt worden.
Es muss jetzt m.E. im
Einzelfall abgestimmt werden, ob sich Ihr Problem im
Wesentlichen auf technischer Ebene lösen lässt, oder ob es
nicht doch besser ist, ein kompetentes Team aus Rechtsanwalt
und öbuv SV zusammenzustellen.
Wie immer im Leben:
Der Einzelfall ist
entscheidend!
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